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Häufig nachgefragt

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Wertstoffhof

Folgende Wertstoffe werden zur Wiederverwertung angenommen (haushaltsübliche Menge):

  • Batterien (Autobatterien, möglichst beim Händler abgeben - Pfand)

  • Akkus mit abgeklebten Polen, nicht Lithium Ionenakkus, z. B. vom Ebike, sind beim Händler abzugeben

  • CD´s, DVD´s

  • Elektrogeräte (Computer, Fernseher, Mikrowelle, Handy‘s bzw. alles was einen Stromstecker hat)

  • Tonerpatronen, Tintenpatronen

  • Neonröhren, Energiesparlampen

  • Flachglas (Fensterglas, Spiegel, Autoscheiben; nicht Drahtglas, nicht Glasbausteine)

  • Korken

  • Metallteile (Schrott, Blech, Alu, Draht, Nägel, Schrauben, Motoren, Kupfer, Herde, Gussteile, Dachrinnen, usw.)

  • Kartonagen; nicht Altpapier

  • leere PU-Schaumdosen

  • Altspeiseöl/fett in Plastikflaschen oder bereitgestellten Öli-Eimer

  • Altkleider (Saubere noch tragebare Kleidung und Schuhe, Vorhänge, Plüschtiere, Feder- und Daunendecken, Haushaltswäsche)

 

Außerdem
- Sperrmüll -

(Möbelstücke, Polstermöbel, Gartenmöbel, Hartkunststoffe wie Gartenstühle aus Kunststoff, Kinderspielzeug (Bobby-Car), Wäschekörbe, größere Spiel- und Sportgeräte und leere Behältnisse, z.B. Regentonne, Koffer) zur Verbrennung, bis zu einer Höchstmenge von 3 cbm (Anhänger voll)


Gute Möbelstücke, Elektrogeräte usw. können im Sozialkaufhaus, Sollnau 23,  85072 Eichstätt abgegeben werden, welche diese aufbereiten und den Erlös aus dem Verkauf für soziale Zwecke verwenden. Manchmal genügt ein Anruf und die Gegenstände werden kostenfrei von zu Hause abgeholt, Tel.: 08421 9375250.

 

- Altholz 
AI – AIII (Innenbereich, unbehandeltes Holz) bis zu 3 cbm - im Altholz-Container 

 

A IV Altholz - kann in den Containern in Titting und Eichstätt abgegeben werden. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: pro Anlieferung wird nur maximal 1 cbm belastetes Material angenommen, bzw. max. 3 Fenster oder 1 Außentür.


Grundsätzlich nicht angenommen werden: Mengen über 3 cbm Altholz (AI – AIII und fragliches Altholz), Mengen über 1 cbm belastetes Altholz, gewerbliche Mengen und Althölzer von Gebäudeabbrüchen.

 

 

Folien - Änderung

Private Bürger können ihre Verpackungs- Folien über den gelben Sack entsorgen. Weitere Folien (z. B. verschmutzte Malerfolien) können über den Restmüll entsorgt werden.

Folien von Gewerbetreibenden müssen über Entsorgungsfirmen entsorgt werden.
Silofolien (sowie auch Silagestretchfolien, Unterziehfolien, Spargelfolien, Lochfolien, Rundballen-
netze und Pressengarne) können auch über das Rücknahmesystem „ERDE“ (z. B. BayWA, Großmehring) entsorgt werden. Die Abgabe ist kostenpflichtig. Weitere Infos erhalten Sie bei  https://www.erde-recycling.de/


Hinweis:

Teile länger als 2 m werden im Wertstoffhof nicht angenommen. Bitte kürzen Sie diese Teile entsprechend.

 

 

Gelbe Säcke  - erhalten Sie im Wertstoffhof kostenlos

Restmüllsäcke - können gegen eine Gebühr in der VG Eichstätt, Zi. Nr. 2 abgeholt werden (2026 4,40 €/Stück - Barzahlung).

 

In den Sammelcontainern vor dem Wertstoffhof können tagsüber entsorgt werden:

  • Dosen (Getränke- und Konservendosen, leere und drucklose Spraydosen, leere Farbdosen, leere Metalltuben, Metalldeckel, Kronkorken und Schraubverschlüsse

  • Hohlglas wie Einwegflaschen (z. B. Saft-, Wein-, Sektflaschen, Kosmetikflaschen, Marmeladen- und Konservengläser, nach den Farben weiß, grün und braun sortiert. Verschlüsse müssen nicht entfernt werden. Diese werden über Magnete ausgesondert.

  • Wiederverwendbare Kleidungsstücke/Schuhe (Sammlung MHD)

 
Abfallsammlungen von Dritten

Gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen (z.B. Altpapier und Altkleider) sind, drei Monate vor Beginn der Sammlung, beim Landratsamt Eichstätt, Abteilung Abfallentsorgung anzumelden.

 

 

 

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