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Grundstücksentwässerungspläne für Anschluss an das öffentliche Kanalnetz

Bauherrn die ihr Grundstück bebauen und eine Grundstücksentwässerungsanlage errichten oder ändern, haben mit dem Bauantrag Pläne über die geplante Grundstücksentwässerung zur Genehmigung vorlegen.

 

Die Pläne müssen sämtliche Entwässerungsleitungen (Schmutz- und Regenwasser) und Bauten die zur Ableitung des Abwassers im Privatgrundstück notwendig sind aufzeigen. Bei Besonderheiten wie Öl-, Fett-, Amalgam-, usw.- anfall sind Abscheideranlagen mit in die Planung aufzunehmen.

 

Bei der Bauausführung sind die verlegten Leitungen und Bauteile vom Klärwärter noch vor der Überdeckung der Rohre abnehmen zu lassen. Den Nachweis der Dichtigkeit der Anlage können die Bauherrn von einem fachlich geeigneten Unternehmer erstellen lassen. Dieser gilt derzeit für 20 Jahre, soweit keine besonderen Vorfälle Anlass zu Bedenken geben.

 

Die Gesetzgebung plant die Wiederholungsprüfungen auf ein Intervall von 20 Jahren festzulegen.

 

Das bedeutet, dass für alle bebauten Grundstücke ein Dichtigkeitsnachweis über die bestehende Grundstücksentwässerungsanlage bestehen muss, der nicht älter als 20 Jahre sein darf. Selbstverständlich muss dazu der Leitungsverlauf auf dem Grundstück mit protokolliert sein.