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Häufig nachgefragt

Plakatierungsverordnung beachten

Seit Januar 2013 dürfen im Gemeindebereich Pollenfeld Aushänge für Veranstaltungen, Werbungen  usw. nur noch an den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln veröffentlicht werden. Ein wildes Plakatieren von Bäumen, Schaltschränken usw. ist somit eine Ordnungswidrigkeit.

 

Aufgrund eines ausführlich begründeten Antrags kann die Gemeinde eine kostenpflichtige Ausnahme erteilen.

 

Plakatierungsverordnung