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Zuschüsse für Seniorennachmittage

Vereine, Organisationen und Ehrenamtliche in der Seniorenarbeit (im Weiteren: Veranstalter), die Seniorenveranstaltungen in der Gemeinde Pollenfeld abhalten, erhalten Zuschüsse nach folgenden Richtlinien:

 

Die Höhe der insgesamt in der Gemeinde abzurufenden Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der vorhandenen Haushaltsmittel.

 

Grundsätzlich werden nur tatsächlich angefallenen Aufwendungen bezuschusst, die nachgewiesen werden müssen. Unter zuschussfähigen Aufwendungen sind u.a. Aufwendungen für Speisen und Getränke, notwendige Sachmittel für die Veranstaltung oder bei Seniorenfahren Fahrkosten zu verstehen.

 

Pro Teilnehmer werden zuschussfähige Aufwendungen auf 6,00 € pro Veranstaltung begrenzt. Der Zuschuss wird nur für Personen gewährt, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.

 

Die Zahl der Seniorenveranstaltungen, die bezuschusst werden können, wird auf drei Veranstaltungen pro Jahr und Veranstalter begrenzt.

 

Für die Abrechnung legt der Veranstalter eine Unterschriftenliste mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum der Teilnehmer sowie Nachweise über die angefallenen Aufwendungen vor.

 

Unkosten für die Programmgestaltung von Kinder-, Schul- und Jugendgruppen werden pro Veranstalter einmal jährlich mit 5,00 € pro Mitwirkung, maximal höchstens 100,00 € bezuschusst. Über die Aufwendungen und die Mitwirkenden ist ein Nachweis vorzulegen. 

 

Entnommen aus Richtlinien zur Förderung der Vereine 2023.

 

 

 

 

 

 

 

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