Chlorung der Wasserversorgungsanlagen - Wasser Abkochgebot!
AB SOFORT: Chlorung des Trinkwassers
Abkochgebot bleibt bis auf weiteres bestehen!
In Absprache mit dem Landratsamt Eichstätt, Gesundheitswesen, wurde ab heute, Dienstag, 17.09.2024, eine sofortige Chlorung der Wasserversorgungsanlagen veranlasst.
Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz gechlort. Von der Chlorung betroffen ist das Netzgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe. Die Konzentration bewegt sich innerhalb der von der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte.
Das Trinkwasser wird aufgrund der Chlorung einen eigenen, anderen Geruch aufweisen, als es die Kunden sonst von ihrem Trinkwasser gewohnt sind. Gechlortes Trinkwasser ist allerdings in keiner Weise gesundheitsschädlich. Lediglich für Aquarien ist gechlortes Wasser nicht geeignet.
Als weitergehende Vorsorgemaßnahme bleibt das Abkochgebot bis auf weiteres bestehen.
Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrechterhalten, bis nachgewiesen ist, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie umgehend informiert. Bitte achten Sie hierfür auch auf Veröffentlichungen in der Lokalpresse!
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Eichstätter Berggruppe
08421/9753-0
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