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Pollenfelder Gemeinderat segnet Teilflächennutzungsplan ab – Bundeswehr fordert Höhenbeschränkung

In der letzten Sitzung des Jahres 2023 hatte der Gemeinderat Pollenfeld noch einmal eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Zu Beginn ging es um die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pollenfeld, mit dem Zweck der Ausweisung von Sonderflächen mit der Zweckbestimmung „Windkraft“. Konkret beabsichtigt die Gemeinde zwei Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen (WEA) auszuweisen. Der erste Bereich erstreckt sich über eine Fläche von 172 Hektar im Bereich des Workerszeller Forsts westlich des Ortsteiles Seuversholz. Die zweite Konzentrationsfläche mit einer Fläche von 105 Hektar befindet sich im Forstgebiet Spitalholz im östlichen Gemeindegebiet. Insgesamt werden zusätzlich zu dem bereits bestehenden Windgebiet im Norden von Pollenfeld, damit 277 Hektar neu als Konzentrationszonen ausgewiesen. Dies entspricht zirka 6,1 Prozent der Gemeindefläche. Der Abstand zu den Siedlungsgebieten mit Wohnnutzung beträgt in der eigenen Gemeinde und zu Orten der Nachbargemeinden durchgehend 2.000 Meter. Die Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behörden- und Trägerbeteiligung wurden in der Sitzung abgewogen. Auch eine Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen, führt aber nicht zu einer generellen Änderung der Festlegungen im Teilflächennutzungsplan. Die Militärbehörde forderte eine Höhenbeschränkung der WEA auf 794 Meter über Normalnull. Dies würde vor allem die höher gelegene westliche Konzentrationsfläche betreffen und gegebenenfalls die Höhe der Windräder einschränken. Die Gemeinde ist der Auffassung, dass dies im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einzeln zu prüfen ist. Der Gemeinderat fasste den Feststellungsbeschluss aufgrund der vorgelegenen Planungen des Planungsbüros Lars Consult, Memmingen und beauftragte die Verwaltung die Genehmigung beim Landratsamt Eichstätt zu beantragen.

Der Bebauungsplan des Baugebietes „Ziegelhütter Weg“ im Osten von Pollenfeld soll geändert werden. Der ursprüngliche B-Plan aus dem Jahr 1986 wurde bereits im Jahr 1997 angepasst. Durch anstehende Um- und Anbauten, der größtenteils mehr als 30 Jahre alten Häuser, werden vermehrt Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes notwendig. Dem Gemeinderat wurde nun ein Entwurf der Verwaltung zur „Entschlackung“ der Bauleitplanung vorgelegt. Dieser ermöglicht unter anderem eine Nachverdichtung in den Grundstücken durch Reduzierung der Baugrenzen. Weiter sollen gestalterische Festsetzungen wie die Dachfarbe, die Dachgaubengestaltung oder die Errichtung von Nebengebäuden mit anderen Dachformen zulässig sein. Nach der Einarbeitung der weiteren Anregungen des Gremiums soll der B-Plan im vereinfachten Verfahren geändert werden.

Aus der Sitzung:

•    Jugendförderung: Positiv entschieden wurde über die Anträge der DJK Preith, der Schützengesellschaft Jura-Alp Pollenfeld, der Freiwilligen Feuerwehren Preith und Pollenfeld und des Malteser Hilfsdienstes Ortsverein Preith. Abhängig von der Anzahl der Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr erhalten die Vereine Förderbeträge nach den Richtlinien der Gemeinde zur Förderung der Jugendarbeit.
•    Feuerwehrbedarf: Der Gemeinderat genehmigte die Anschaffung für den jährlichen Feuerwehrbedarf für das kommende Jahr. Neben notwendigem Verbrauchsmaterial ist in der Gesamtanschaffungssumme von zirka 47.000 Euro auch Sonderbedarf für die Anschaffung von insgesamt 45 neuen Schutzanzügen für die FFW Seuversholz und Weigersdorf und Gerätschaften im Vorgriff auf die Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges für die FFW Preith enthalten.
•    Klärschlamm: Vergeben wurde der Auftrag für die Klärschlammentsorgung im Jahr 2024. Den Zuschlag erhielt eine Firma aus Ansbach, die den Klärschlamm landwirtschaftlich verwertet.
•    Zuschuss für Gerätschaften: Der Gemeinderat beschloss der Schützengesellschaft Pollenfeld im Rahmen der Vereinsförderung einen Zuschuss zur Anschaffung von Schutznetzen zum Bogenschießen in Höhe von 500 Euro zu gewähren.
 

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