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Gewerbegebiet schädigt Innenstadt nicht

Pollenfelder Gemeinderat bringt Bebauungsplan in Preith weiter voran - Schulleiterin stellt sich vor

 

Der Gemeinderat Pollenfeld hatte sich in seiner letzten Sitzung noch einmal mit dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebiets Zachenäcker in Preith zu befassen. Nach der erfolgten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung musste über die Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange abgewogen und Beschluss gefasst werden. Am intensivsten musste sich bereits im Vorfeld der Sitzung die Verwaltung und dann auch der Rat mit der Stellungnahme der Stadt Eichstätt befassen. Bekanntlich hat die Stadt Bedenken, dass die Zulassung zentrenrelevanter Warengruppen im Gewerbegebiet Preith negative Auswirkungen auf die Geschäfte der Eichstätter Innenstadt haben könnte. Im Klartext heißt das, die Stadt möchte, dass die Eichstätter Liste, die die Geschäfte der Innenstadt schützen soll, im gesamten Gewerbegebiet Preith gelten soll. In den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern, als höhere Landesplanungsbehörde, des Planungsverbandes und des Regionsbeauftragten der Region Ingolstadt und der IHK für München und Oberbayern wurden keine grundlegenden Bedenken bezüglich einer unzulässigen Einzelhandelsnutzung im geplanten Umfang festgestellt. Der Pollenfelder Gemeinderat legt daher in seinem Abwägungsbeschluss noch einmal dar, dass durch die landesplanerisch zulässige Beschränkung der Verkaufsflächen für den Einzelhandel auf maximal 800 qm, weder in der Stadt Eichstätt als Mittelzentrum allgemein, noch im Zentrum der Stadt durch die vorliegenden Planung negative Auswirkungen zu erwarten sind. Davon geht im Übrigen auch die Stadt Eichstätt selbst in seinem Einzelhandelskonzept aus.

Hieraus ist zu lesen, dass „durch die Deckelung der maximalen Verkaufsfläche auf 800 qm von zentrenrelevanten Randsortimenten erfahrungsgemäß keine Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich zu erwarten sind“.  Nach Sicht der Gemeinde Pollenfeld ist es außerdem unwahrscheinlich, dass sich viele kleinere Einzelhandelsbetriebe im neuen Gewerbegebiet ansiedeln möchten und dadurch eine sogenannte Einzelhandelsagglomeration entstehen könnte. Darunter wird der Effekt verstanden, dass für sich genommen kleinflächige Betriebe, die sich in räumlich funktionalen Zusammenhang ansiedeln, die Wirkung eines Einzelhandelsgroßprojektes erzeugen könnten. Dem wird die Gemeinde durch die Regelung im Bebauungsplan entgegentreten, in dem festgelegt wird, dass jedem nahversorgungs- oder zentrenrelevantem Sortiment im Geltungsbereich des B-Planes eine Verkaufsfläche von maximal 100 qm zur Verfügung steht. Im Rahmen einer gezielten Einzelfallprüfung haben daher künftige Betreiber von Einzelhandelsbetrieben, bei der Bauantragstellung oder Nutzungsänderung, der Gemeinde entweder eine flächenmäßige Angabe der Sortimente vorzulegen oder nachzuweisen, dass diese Regelung eingehalten ist. Ausgenommen hiervon sind Lebensmittel, Getränke, Waren der Gesundheits- und Körperpflege, Drogeriewaren, Parfümerie- und Kosmetikartikel und Apotheken, die generell zulässig sind. In einer der nächsten Gemeinderatssitzung ist nun noch der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zachenäcker-Erweiterung“ zu fassen. Danach dürfte einer Genehmigung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans aus Sicht des Gemeinderats nichts mehr entgegenstehen.

Zu Beginn der Sitzung hatte sich die neue Schulleiterin der Grundschule Pollenfeld beim Gemeinderat vorgestellt. Frau Isabelle Held ist seit 1. August neue Rektorin der Pollenfelder Schule und folgt damit der langjährigen Schulleiterin Birgit Keil. Frau Held war vor ihrer Berufung nach Pollenfeld fünf Jahre Konrektorin der August-Horch Grund- und Mittelschule Titting und im letzten Jahr in der Schule Am Graben in Eichstätt. Aus Sicht von Frau Held werden sie zu Beginn ihrer Tätigkeit zwei Arbeitsschwerpunkte begleiten. Zum einen steht das Medienkonzept „Digitales Klassenzimmer“ an, bei dem in einem ersten Schritt der Ausgleich der technischen Ausstattung aller Klassenzimmer durchgeführt werden soll. Der zweite Schwerpunkt im neuen Schuljahr wird eine Bedarfsfeststellung sein, in welcher Form  künftig in Pollenfeld eine Mittagsbetreuung oder eine offene Ganztagsschule angeboten werden kann. Zu beiden Themen informierte die neue Schulleiterin den Gemeinderat.  

Aus der Sitzung

Einvernehmen nicht erteilt: Einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit vier Wohnungen im Birkenlohweg in Preith wurde durch den Gemeinderat das Einvernehmen nicht erteilt, da vorab geklärt werden muss, ob sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auch fand die geplante Dachform und die Abweichung von der Stellplatzsatzung keine Zustimmung.

Keine Einwände: Im Rahmen der Trägerbeteiligung hatte das Gremium keine Einwände gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schernfeld.

Auftrag vergeben: Im nichtöffentlichen Teil erteilte der Gemeinderat einen Auftrag zur Fertigung von Spritzdecken zur Verbesserung verschiedener Feldwege im Gemeindebereich  an eine Firma aus Kaufering. Die wichtigste und längste Strecke, die ausgebaut werden soll, ist hierbei der Feldweg von Weigersdorf Richtung Pollenfelder Wasserturm und in Richtung Kegelbahn in Pollenfeld.

Zuschuss gewährt: Mehrheitlich wurde einem Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern stattgegeben. Die Organisation erhält einen einmaligen Zuschuss von 290 €.

Angebot angenommen: Für den Bauhof der Gemeinde wird eine neue Kreiselegge, insbesondere für das Anlegen von Blühflächen angeschafft. Dazu wurde das günstigste Angebot einer Firma aus Wachenzell angenommen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Pollenfeld
Do, 09. August 2018

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