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Noch kein Standort für Feuerwehrhaus in Preith

Pollenfelder Gemeinderat vergibt Planungsauftrag - Tragkraftspritzenfahrzeug für Wehr in Seuversholz
 

In der ersten Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld im neuen Jahr ging es um die Beratung über die Einbeziehungssatzung „Am Ranker“ in Wachenzell. Der Aufstellungsbeschluss für diese Satzung erfolgte bereits in einer vorangegangenen Sitzung. Mit dieser Satzung möchte der Grundstückseigentümer ein Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses erlangen. Das betreffende Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen, liegt baurechtlich allerdings im Außenbereich. Die Bauaufsichtsbehörde fordert die Überplanung eines größeren Bereiches, der auch eine benachbarte Landwirtschaft mit Schweinemast mit einschließt. Der betroffene Landwirt hat sich jedoch dagegen ausgesprochen. Auf Wunsch des Bauwerbers soll nun nur das Baugrundstück mittels Einbeziehungssatzung überplant werden. Ziel ist die Überplanung als Mischdorfgebiet unter Berücksichtigung der benachbarten Landwirtschaft und eines angrenzenden Gewerbebetriebes. Der Gemeinderat stimmte dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss mehrheitlich zu. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird sich das Gremium noch einmal mit der Angelegenheit befassen müssen.

 

In einer weiteren Bauangelegenheit musste über eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes entschieden werden. Ein Bauherr möchte im Baugebiet Talbuck II in Preith beim Neubau einer Garage statt der vorgegebenen 60 Zentimeter den Dachvorsprung auf einen Meter erweitern. Der Gemeinderat stimmte der Befreiung zu.

 

Zu beschließen war auch über Vorlagen des Gemeindekämmerers. Er schlug vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auch für das Haushaltsjahr 2021 auf jeweils 350 v.H. festzulegen. Da gegenüber dem Vorjahr keine Änderung eintritt, werden auch keine Grundsteuerbescheide fällig. Des Weiteren schlug er vor, den Zinssatz für die Ermittlung der zu buchenden kalkulatorischen Zinsen für das Rechnungsjahr 2021 von 0,6 v.H. auf 1,0 v.H. anzupassen. Beiden Verwaltungsvorlagen stimmte das Gremium zu.

 

Das Thema Feuerwehr beschäftigte das Gemeindeplenum im nichtöffentlichen Teil. Das Architekturbüro Seibold aus Eichstätt erhielt den Auftrag für die Planung des kürzlich beschlossenen Neubaus des Feuerwehrhauses in Preith. Eine endgültige Entscheidung über den neuen Standort ist noch nicht gefallen. Mit der Ausschreibung zur Beschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Seuversholz wurde ein Ingenieurbüro aus Lappersdorf beauftragt.

 

Außerdem stimmte das Gremium der Beschaffung von verschiedenen Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen für alle Ortsfeuerwehren im Umfang von zirka 10.000 Euro zu.

 

Weiter wurden die Planungsleistungen für die Verlegung von Leerrohren im Rahmen der anstehenden Straßenerneuerungen für die Glasfaserversorgung in den Ortsteilen Weigersdorf und Sornhüll vergeben. Auch dem Abschluss von Ingenieurverträgen für die Planung der Erweiterung und Endfertigstellung der Erdaushubdeponien in Seuversholz und Wachenzell erteilte der Gemeinderat das Plazet.

 

Ausgabe von FFP2-Masken an pflegende Angehörige

Wie die Gemeinde Pollenfeld mitteilt, findet die Ausgabe der FFP2-Masken an pflegende Angehörige aus der Gemeinde Pollenfeld über das Bürgeramt in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Gundekarstraße 7 a in Eichstätt statt.

 

Die abholenden Personen benötigen hierzu keinen Termin. Bitte zur Abholung am ausgeschilderten Fenster (3. Fenster am Treppenaufgang) des Bürgeramtes in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt bemerkbar machen (klopfen). Eine Mitarbeiterin des Bürgeramtes wird die Ausgabe der Masken dann vornehmen. Die Zeiten für die Ausgabe sind von Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Montag – Donnerstag von 14.00 -16.00 Uhr. Als Nachweis für die Bezugsberechtigung bitte das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades mitbringen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Pollenfeld
Do, 21. Januar 2021

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