Grundsteuer - Anzeige von Änderungen am Grundstück und an Gebäuden
Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Details - siehe Flyer
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