"Ersatz- und Parallelneubau 380-kV-Leitung Raitersaich-West - Sittling" der Firma Tennet TSO GmbH, Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung
Zur Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung, gemäß § 15 Abs. 3 ROG, bittet die Regierung von Oberbayern, vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Beteiligten von diesem erheblich überörtlich raumbedeutsamen Vorhaben, um Stellungnahme im Rahmen der wahrzunehmenden Belange bis zum 14.11.2025.
Einzelheiten des Vorhabens können den Verfahrensunterlagen, insbesondere dem Er-läuterungsbericht sowie dem Kartenmaterial, entnommen werden. Die vollständigen Verfahrensunterlagen sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter dem Link aktuelle Raumverträglichkeitsprüfungen (RVP): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html#raumordnungsverfahren1 einzusehen.
Hinweise:
• Die Veröffentlichung dient nicht als formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürgerinnen und Bürger; diese bleibt dem nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine individuellen Betroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BayLplG).
• Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. Im nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.
• In der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt keine Bedarfsprüfung für das Vorhaben. Die Bedarfsprüfung erfolgt im nachfolgenden Zulassungsverfahren.
• Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung der Raumverträglichkeitsprüfung gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sie sich damit einverstanden.
• Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen und Äußerungen, einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben, der Vorhabenträgerin als planungsrelevanten Hinweis zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.
Die Stellungnahmen sollen sich nur auf die für die Raumverträglichkeitsprüfung relevanten Inhalte beziehen, insbesondere die Gebietskulissen der Planvarianten und deren unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsamen Auswirkungen.
Um eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen, wird gebeten die Streckenabschnitte, auf die sich Ihre Ausführungen beziehen, konkret zu benennen.
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