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Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Re-gion plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-Kilovolt (kV)-Leitung von Raitersaich über den Raum Ingolstadt nach Sittling als Ersatz- bzw. Parallel-neubau.
Für den geplanten Ersatz- und Parallelneubau sind Ak-tivitäten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab Oktober 2025 bis voraussichtlich April 2026 finden entlang der Bestandsleitung sowie im erweiter-ten Suchraum nordöstlich von Ingolstadt weitere Kartie-rungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehun-gen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbe-dingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewin-nung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die an-schließend zur möglichst umweltfreundlichen Planung des Projekts genutzt werden.
Allgemeine Informationen zu Kartierungsarbeiten im Rahmen von TenneT-Projekten
Zielsetzung
TenneT führt im Rahmen der jeweiligen Genehmi-gungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Habi-tatstrukturen in einem definierten Gebiet auf sogenann-ten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hin-sichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Ar-tenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf Grundstücken, die von mög-lichen Trassenkorridoren betroffen sind. Um ein land-schaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, wer-den eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nach-folgenden näher beschrieben werden und der Darstel-lung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern.
Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierungsme-thode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Le-bens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen unter Umständen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grund-stücke betreten werden. Der zeitliche Umfang der ein-zelnen Kartierungen ist artspezifisch und beträgt zwi-schen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden, das heißt, es erfolgen mehrere Begehungen. Sollten für einzelne Maßnahmen Kartierhilfen nötig sein, so verbleiben diese ggf. über einen längeren Zeitraum auf den Flä-chen und werden regelmäßig kontrolliert. Die nachfol-gend genannten Kartierungen können jeweils in zeitli-chem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersu-chungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchge-führt wird oder dass die Grundstücke mehrfach betre-ten werden müssen.
Art und Umfang der bevorstehenden konkreten Vor-untersuchungen
Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. der Artengruppe, die kartiert werden soll. Folgende Kartierungsmaßnahmen werden mit vorlie-gendem Schreiben ortsüblich bekanntgemacht:
Baumhöhlenkartierung und Horstsuche
Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehört die Durch-führung einer Baumhöhlen- und Horstkartierung. Diese ist erforderlich, um in Wald und Gehölzen (z. B. Feld-gehölzen) Höhlenbäume und Horste von Großvögeln zu identifizieren und diese zu erhalten. Bei Baumhöh-lenkartierungen wird die Fläche des Untersuchungsge-bietes systematisch abgeschritten und dabei jeder ein-zelne Baum von allen Seiten nach Höhlen, Spalten oder ausgefaulten Astabbrüchen visuell abgesucht. Bei der Horstsuche ist es möglich, einen größeren Bereich von einem Punkt aus nach Großnestern und Horsten
Westbayernring: 380-kV Ersatz- und Parallelneubau zwischen Raitersaich,
Ingolstadt und Sittling
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Pollenfeld
vom 06.10.2025 bis 30.04.2026
abzusuchen. In der Regel müssen dazu Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten wer-den.
Die Bekanntmachung erfolgt im konkreten Fall für alle Flurstücke mit Wald- bzw. Gehölzbestand, die in einem Abstand von 250 bis 500m Metern beidseits des Pla-nungsraums liegen. Nur an wenigen Stellen ist eine großräumigere Kartierung, weiter entfernt vom Pla-nungsraum erforderlich.
Die Horst- und Höhlenbaumkartierung erfolgt voraus-sichtlich im Zeitraum von November 2025 bis ein-schließlich April 2026.
Biotop und Nutzungstypenkartierung
Ziel der Methode ist die Zuordnung der Flächen im Un-tersuchungsraum zu den jeweiligen Biotop- oder Le-bensraumtypen nach Bayerischer Kompensationsver-ordnung (BayKomV). Hierbei wird die Vegetation vor Ort betrachtet und mittels Bestimmungsschlüssel dem jeweiligen Biotop- oder Lebensraumtyp zugewiesen. Für die fachgerechte Bestimmung ist hier in der freien Landschaft üblicherweise eine Betretung der Flächen erforderlich. Hausgärten, Hofstellen etc. müssen nicht betreten werden.
Die Bekanntmachung erfolgt im konkreten Fall für alle Flurstücke innerhalb des Planungsraums der neuen Trasse und im Umkreis von bis zu 100 Metern davon. In einzelnen Fällen ist eine großräumigere Kartierung, weiter entfernt von der Bestandstrasse, nötig.
Die Biotop- und Nutzungstypenkartierung erfolgt vo-raussichtlich von Anfang Oktober bis einschließlich No-vember 2025.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsge-setzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentü-mer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grund-stücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vor-arbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit dieser ortsüblichen Be-kanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es wer-den keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung
Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Büros Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH und TNL Energie GmbH (bzw. beauftragten Drittunternehmen).
Ansprechpartner
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unser Bürgerreferent zur Verfügung:
Wolfgang Weinseis
T +49 (0)921 50740-7382
M +49 (0)174 780 2861
E-Mail:
Weitere Informationen
Mehr zu den Hintergründen, Zielen und Maßnahmen im Rahmen des Westbayernrings finden Sie auf un-serer Projektwebsite
https://www.tennet.eu/de/projekte/westbayernring

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Pollenfeld
Fr, 19. September 2025

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