Verkürzte Genehmigungsfiktion für Gestattungen nach § 12 GastG
Die bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai 2025 die Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 01. Juni 2025 in Kraft getreten ist.
Die Gestattungen nach § 12 GastG im Rahmen von Veranstaltungen erhalten nun eine gekürzte Genehmigungsfiktion.
Das heißt, dass für Sie die Möglichkeit besteht, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung einen vollständigen Antrag bei der Gemeinde einreichen zu können.
Mit dieser Neuerung tritt hier eine verkürzte Genehmigungsfiktion in Kraft und das Fest kann ohne behördliche Genehmigung stattfinden.
Wir weisen aber drauf hin, dass dies nur bei einem vollständig eingereichten Antrag gilt!
Hierfür verwenden Sie am besten das Formular („Antrag Veranstaltungen“) auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt.
Am besten reichen Sie den Antrag unter ein.
Falls der Antrag nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingereicht wird, wird das Genehmigungsverfahren wie bereits gehabt durchgeführt.
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