Höhe der Vorauszahlungen für Wassergebühren können angepasst werden
Die erhöhten Gebühren (Verbrauchs- und Grundgebühren) für Wasser des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe ist seit dem 01.01.2025 gültig, was über die Zählerableseschreiben vom 24./25.10.2024 und dem Pressebericht vom 15.01.2025 veröffentlicht wurde.
Die Vorauszahlungen 2025 für den Wasserverbrauch beruhen auf der Jahresabrechnung 2024 zum vorherig gültigen Wasserpreis.
Um erhöhte Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden, können die bereits festgesetzten Abschläge angepasst werden. Wer dies wünscht, kann sich bei der Geschäftsstelle, per Mail unter oder telefonisch unter 08421 9753-0 zu den Geschäftszeiten, melden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Verkürzte Genehmigungsfiktion für Gestattungen nach § 12 GastG
Fr, 06. Juni 2025
Die bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai 2025 die Änderung der Bayerischen ...
Zusammenhalt in ländlichen Regionen? – Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen
Di, 03. Juni 2025
Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und ...