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Hebesatz für Grundsteuer A korrigiert

In der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld wurden die Hebesätze der Gemeinde Pollenfeld für die Grundsteuer A auf 470 von Hundert und für die Grundsteuer B und auf 155 von Hundert für das Jahr 2025 neu festgesetzt. Diese Entscheidung wurde in der jüngsten Sitzung nun teilweise revidiert. Grund dafür war ein vorliegender Antrag auf Initiative von Landwirten mit dem Inhalt, insbesondere den Hebesatz für die Grundsteuer A, der für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt, noch einmal zu überprüfen. Als Grund wurde im Antrag aufgeführt, dass nach der Grundsteuerreform ab 2025 die privaten Wohnhäuser mit Grundstück auch bei den Landwirten in der Grundsteuer B besteuert werden. Zuvor war der gesamte Grundbesitz inklusive des privaten Wohnhauses in der Grundsteuer A enthalten. Bei Einhaltung der vom Gesetzgeber geforderten Aufkommensneutralität könnte es nach Ansicht der Antragsteller zu einer übermäßigen Belastung der landwirtschaftlichen Flächen kommen, da weniger Flächen denselben Steuerbetrag aufbringen müssen. In der Folge werden auch höhere Pachten für die Agrarflächen befürchtet, was die Produktion von landwirtschaftlichen Produkten verteuern könnte. Bürgermeister Wolfgang Wechsler und Kämmerer Florian Haas wiesen vor der Entscheidung noch einmal darauf hin, dass die Gemeinden gehalten seien, ihr Grundsteueraufkommen stabil zu halten. Daher war bei der vorangegangenen Berechnung, die zur Höhe der Hebesätze führte, ein „Sicherheitspuffer“ von zehn Prozent eingerechnet worden. Grund dafür sei eine hohe Anzahl zu erwartende Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide 2025, die zu Rückzahlungen der Gemeinde führen können. Eine Reduzierung des Hebesatzes A auf den beantragten von Prozentsatz von 400 sah der Kämmerer aus Haushaltssicht trotzdem für vertretbar an, wenn er politisch gewollt sei. Mit einer Gegenstimme einigte sich das Gremium damit mehrheitlich den Hebesatz A von 470 auf 400 von Hundert zu reduzieren. Für den einzelnen Steuerpflichtigen verringert sich in der Grundsteuer A damit die Steuerbelastung im Durchschnitt um 9,87 Prozent.  Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde bei 155 v. H. belassen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um einen Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Abbaus von „Wachenzeller Dolomit“ nordöstlich des gleichnamigen Pollenfelder Ortsteils. Zudem soll eine weitere Lagerfläche geschaffen werden. Antragsteller ist die Firma TRACO – Deutsche Traventinwerke GmbH. Das das Vorhaben im Außenbereich privilegiert ist erteilte die Gemeindevertretung das gemeindliche Einvernehmen.

Aus der Sitzung:
•    Gegen den Bebauungsplan der Nachbargemeinde Raitenbuch zur Erweiterung der Wohnbebauung in Raitenbuch wurden im Rahmen der Trägerbeteiligung keine Einwände erhoben.
•    Der Ortsverein Preith des Malteser-Hilfsdienstes erhält nach den örtlichen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit für 30 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr einen Förderbetrag von 185 Euro. 
•    Neu vergeben wurden die Leistungen zur Klärschlammentsorgung im Jahr 2025 an eine Firma aus Burgoberbach. Der Bürgermeister informierte, dass im vergangenen Jahr 1.542 Kubikmeter Klärschlamm aus den Kläranlagen Pollenfeld und Preith entsorgt werden mussten und einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wurden.   
 

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Veröffentlichung

Do, 21. November 2024

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