Dolomitabbau in Wachenzell | zur StartseiteGötzelshard | zur StartseiteKirche Weigersdorf | zur StartseiteDorfplatz Wachenzell | zur StartseiteWasserturm Pollenfeld | zur StartseiteDenkmal in Seuversholz | zur StartseiteSornhüll | zur StartseiteAussegnungshalle Pollenfeld | zur StartseiteGewerbegebiet Preith | zur StartseiteAussegnungshalle Preith | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Öle, Kraftstoffe, Schmiermittel usw. dürfen niemals in Kanalisation, Gewässer oder Boden gelangen

Das Erdöl ist zwar ein Produkt der Natur, im Gegensatz zu pflanzlichen Ölen ist aber ein ganzer Cocktail giftiger Stoffe darin enthalten. Bei der Entstehung von Erdöl entstanden hunderte hoch giftige Kohlenwasserstoffverbindungen (z.B. Benzol) und chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW).

 

Diese gesundheitsgefährdenden, teils sogar krebserregenden Verbindungen sind auch im verarbeitenden Ölen wie Kraftstoffen enthalten.

Wenn diese Stoffe in das Abwasser bzw. irgendwann ins Trinkwasser gelangen, können sie sich in Spuren darin lösen. Das Gefährliche daran ist, dass diese

  • schwer abbaubar sind,
  • die im Wasser lebenden Mikroben schädigen und somit die Selbstreinigungskraft des Wassers abtöten (z.B. in der biologischen Reinigungsstufe einer Kläranlage) und
  • das Trinkwasser schon in geringsten Spuren unbrauchbar machen, da sie sich im menschlichen Körper ablagern (kumulieren) und über lange Zeit heimtückische Vergiftungserscheinungen hervorrufen.

 

Um die Gefahr in Zahlen auszudrücken: 1 Tropfen Öl reicht aus um 1.000 Liter Wasser zu verseuchen.

 

Unfälle mit mineralischen Öleinleitungen in Böden, Kanalisationen und Gewässer, auch in geringen Mengen, sind deshalb umgehend bei den Behörden (Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt, Polizei und Landratsamt) zu melden um noch mögliche Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

 

Der Gesetzgeber hat im Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ die Einleitung von verbotenen Stoffen mit hohen Geldbußen belegt und verfolgt die Handlung strafrechtlich (Straftat), soweit ein Vorsatz zu erkennen ist.

 

Auch Gewerbetreibende und Landwirte müssen ihre Maschinen und Fahrzeuge in Waschanlagen mit Ölabscheidern waschen, sollten sich beim Waschen Öl oder Mineralfette lösen können. Ein Einsprühen von Teilen mit Altöl ist sowieso verboten, da sich der Ölfilm durch Abrieb, Regen usw. löst und in Böden und Gewässer eindringt.

 

Bitte bedenken Sie, dass mit Kohlenwasserstoffen belastetes Erdreich, Wasser, Material usw. teuer recyelt bzw. entsorgt werden muss.