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Änderungen in der Bauleitplanung

In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat Pollenfeld mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans. In der Gemeinde sind zwei Maßnahmen geplant, welche eine Änderung der Bauleitplanung erfordern. Für den geplanten neuen Kindergarten in Preith soll ein Standort östlich des Baugebiets Talbuck ausgewiesen werden. Nördlich davon sind noch Plätze für einige Wohngebäude geplant. Nach Mitteilung des Landratsamtes ist noch sowohl ein Lärm- als auch Geruchsgutachten erforderlich. Die artenschutzrechtliche Prüfung ist bereits in Auftrag gegeben. Das zweite Vorhaben betrifft das neu zu errichtende Feuerwehrhaus im Ortsteil Wachenzell. Das Grundstück befindet sich im Norden von Wachenzell westlich der Staatsstraße, die nach Erkertshofen führt. Der bisherige F-Plan sieht hier teilweise Waldfläche und landwirtschaftliche Fläche vor. Diese wird nun im geänderten Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche im Sinne der Baunutzungsverordnung dargestellt, aus der sowohl ein Mischgebiet als auch ein Dorfgebiet entwickelt werden kann. Aufgrund der vorhandenen Flora ist die Durchführung einer naturschutzrechtlichen Prüfung notwendig. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss.


Bauangelegenheiten:
•    Dem Bauantrag zur Errichtung eines Lagers mit Büro und Maschinenabstellplatz im Gewerbegebiet Preith erteilte der Gemeinderat in seiner Januarsitzung bereits das gemeindliche Einvernehmen. Allerdings wurde die beantragte Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Dachform abgelehnt. Der Bauherr beantragte das Lagergebäude mit einem Tonnendach zu errichten. Nach nochmaliger Vorlage stimmte der Gemeinderat der befristeten Befreiung nun zu, da der Bauherr erklärte, dass die Überdachung des Lagergebäudes in dieser Form nur vorübergehend errichtet wird.
•    Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Erweiterung einer Halle für Wartung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen in Wachenzell. Bei der Bauvoranfrage soll geklärt werden, inwieweit eine Bebauung im Geltungsbereich des F-Planes möglich ist und ob eine schalltechnische Prüfung erforderlich ist.
•    Für zwei Bauvorhaben in Baugebiet Lange Hall in Seuversholz beschloss das Gremium Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen. In beiden Fällen wurde beantragt Teil-Sichtschutzzäune zu errichten, die höher sind als vorgesehen. 

 

Wie Bürgermeister Wolfgang Wechsler mitteilte, wird in den Sommerferien vom 21. bis 25. August in Pollenfeld wieder eine fünftägige Spielbusaktion des Kreisjugendrings Eichstätt angeboten werden. 
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 04. Mai 2023

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