Diskussion über Steinbrüche

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld stand die Behördenbeteiligung zur 30. Änderung des Regionalplanes Ingolstadt auf der Tagesordnung. Bei dieser Änderung geht es insbesondere um die Neufassung des Kapitels Bodenschätze. Bürgermeister Wolfgang Wechsler erläuterte dem Gremium die wesentlichen Festlegungen, die das Gemeindegebiet und die daran angrenzende Flächen betreffen. In der Gemeinde Pollenfeld sind die bekannten Dolomitvorkommen nordwestlich und nordöstlich von Wachenzell betroffen, die laut Plan unverändert in das bereits bestehende Vorbehaltsgebiet zur Sicherung des allgemeinen Rohstoffbedarfs übernommen werden sollen. Da im nordöstlichen Bereich bereits drei Steinbrüche betrieben werden, möchte die Gemeinde, dass das Vorbehaltsgebiet nordwestlich von Wachenzell aus der Planung herausgenommen wird. Ein Vorranggebiet für Plattenkalk befindet sich nordöstlich von Wintershof und betrifft auch eine Fläche nördlich des Gewerbegebietes Zachenäcker in Preith. Auch hier wird der Gemeinderat in seiner Stellungnahme dafür plädieren, dass dieser Bereich aus dem Vorranggebiet entnommen wird. Außer diesen Einschränkungen wird der Gemeinderat keine weiteren Einwände gegen die Änderung des Regionalplanes erheben.
Des Weiteren war über verschiedene Bauangelegenheiten zu entscheiden. Für einen Waschpark im Gewerbegebiet Preith lag ein Antrag zur Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage vor. Nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans sind angestrahlte oder selbstleuchtende Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig. Am Neubau der Waschstraße sollen Leuchtkästen an der Außenwand errichtet werden. Zudem soll im Bereich der Einfahrt ein beleuchteter Pylon stehen. Nach Ansicht des Gremiums stellt die geplante Werbeanlage keine Gefährdung oder Beeinträchtigung für den Verkehr und die umliegende Bebauung dar. Mit der Beschränkung, dass die Beleuchtung auf die Betriebszeiten der Anlage begrenzt wird, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
Ohne Einschränkungen erteilt der Gemeinderat das Einvernehmen für den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und acht Stellplätzen in Preith. Bei der Errichtung von Gebäuden mir mehr als drei Wohnungen ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Dieser ist auf dem Eingabeplan nachgewiesen worden.
Auch der Bauantrag zur Nutzungsänderung von Lager- und Wohnfläche zu Beherbergungszwecken sowie die Errichtung von zwei Werkstattcontainern auf einem Grundstück im Gewerbegebiet Preith erhielt das Plazet des Gemeinderates.
Für die am Sonntag, den 26. September stattfindende Bundestagswahl wurde die Entschädigung für die Wahlhelfer festgelegt. Die Wahlhelfer werden für ihr Ehrenamt ein „Erfrischungsgeld“ von 50 Euro erhalten. Wie Bürgermeister Wechsler mitteilte, können sich Freiwillige, die am Wahltag mithelfen möchten, gerne bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt melden.
Im nichtöffentlichen Teil stimmte der Gemeinderat der Vergabe an ein Ausschreibungsbüro für das zu beschaffende Mittlere Löschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Preith mehrheitlich zu. Auch die Vereinbarung über die Planung der Neuordnung der Niederschlagswasserableitung des Ortsteiles Sornhüll mit dem Landkreis Eichstätt und dem Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern im Rahmen der Dorferneuerung wurde vom Gremium genehmigt. Die Erstellung der Standsicherheitsnachweise für die Erdaushubdeponie Preith wurden an ein geotechnisches Institut aus Pyrbaum vergeben. Die Ausschreibung zur Ermittlung des Netzbetreibers zur Versorgung mit Glasfaser nach der bayerischen Gigabitrichtlinie wird die Firma Breitbandberatung aus Neumarkt durchführen.

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Veröffentlichung

Do, 22. Juli 2021

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