Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Zur Zeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 09.04.2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Pollenfeld, Gundekarstraße 7a, 85072 Eichstätt, ZiNr. 101/1. Stock
Wir benötigen folgende Angaben:
• Familienname, Geburtsname
• Vorname(n)
• Geburtsdatum, Geburtsort
• Straße, Hausnummer, Wohnort
• Beruf
• Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Groner gerne persönlich oder telefonisch (08421-974022) zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/